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Erwerb ohne Anlageberatung

Haben Sie die Kapitalanlage ohne Unterstützung einer Bank, Sparkasse oder eines Anlageberaters getätigt, kommen zahlreiche Möglichkeiten wegen Falschinformationen des Unternehmens in Betracht.

Hier kommen umfangreiche Ansprüche bei einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage in Betracht. Die möglichen Ansprüche unterscheiden sich u.a. danach, ob es sich um ein börsennotiertes Unternehmen handelt oder nicht. Dieses hängt mit den unterschiedlichen Kapitalmarktinformationen zusammen, die vom Gesetzgeber gefordert werden. So können die Ansprüche bei einem Aktienerwerb anders sein, als wenn Sie eine Schuldverschreibung erworben haben.


Häufig gibt es auch Anlagen, bei denen die gesetzlichen Anforderungen weniger hoch sind. So kommen im grauen Kapitalmarkt andere Anforderungen ins Spiel, als dieses z.B. bei Aktienkäufen der Fall ist.


Die Fallgestaltungen sind hier sehr vielschichtig.


Wir raten daher bei einem fehlgeschlagenen Erwerb von Vermögensanlagen, die ohne Unterstützung einer Bank, Sparkasse oder Anlageberaters zustande gekommen sind, rechtlichen Rat einzuholen.

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In diesen Verfahren waren wir für Anleger tätig