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Beratung durch Bank, Sparkasse oder Anlageberater

Wenn eine Geldanlage über ein Beratungsunternehmen, wie z.B eine Bank, Sparkasse oder einen Anlageberater vorgenommen wurde, bestehen zusätzliche Möglichkeiten auf einen Schadensausgleich.

Haben Sie Ihre Vermögensanlage mit Hilfe der Beratung einer Bank, einer Sparkasse oder eines Anlageberaters vorgenommen, dann haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit, den Schaden, der durch Fehlentwicklungen entstanden ist, auszugleichen.


Bei einer Anlageberatung muss der Berater eine anlegergerechte und anlagegerechte Beratung vornehmen.


Es muss also ermittelt werden, welche Ziele Sie mit der Vermögensanlage verfolgen. Stehen diese Ziele fest, dann muss der Berater Ihnen aus der Fülle der Anlagemöglichkeiten eine Anlage aufzeigen, die genau Ihren Vorstellungen entspricht. Hierbei sind leider immer wieder Fehler festzustellen. 


Hat der Anlageberater Sie bewußt getäuscht, dann kommt auch eine Haftung wegen Betruges in Betracht.


Zu der Haftung der Banken, Sparkassen und Anlageberater gibt es mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung. Hier ist jeder Einzelfall zu prüfen.


Wir können hier nur raten, sich rechtlich über mögliche Schadensersatzansprüche beraten zu lassen.

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In diesen Verfahren waren wir für Anleger tätig